Beim Export von der Türkei nach Deutschland folgt der Zollprozess bestimmten Schritten. Zunächst müssen die zu exportierenden Produkte korrekt klassifiziert werden. Diese Klassifizierung beginnt mit der Bestimmung der GTIP-Codes, wobei jedes Produkt separat bewertet wird.
Anschließend werden eine Handelsrechnung, ein Transportdokument (CMR), eine Packliste und ein Ursprungszeugnis vorbereitet. Diese Dokumente werden elektronisch in das Zollanmeldesystem eingereicht. Nach Genehmigung der Exportanmeldung beginnt der Ladevorgang.
Beim Erreichen des Abgangszollbereichs werden Dokumentenprüfungen durchgeführt, und bei Bedarf können physische Kontrollen angewendet werden. Nach Abschluss der Kontrollen wird das Transportdokument zusammen mit Zollsiegeln an den Fahrer übergeben.
Das Fahrzeug passiert die Grenztore nach Europa und fährt in Richtung Deutschland. Am Zielort in Deutschland beginnen die Importverfahren, wobei der deutsche Empfänger oder dessen Vertreter übernimmt.
Während des gesamten Prozesses gewährleisten Dokumentenkonformität, pünktliche Lieferung und Einhaltung der Vorschriften einen reibungslosen Transport. Fachkundige Unterstützung bei der Verwaltung dieser Schritte sorgt für sicheren Fortschritt in jeder Phase des Logistikprozesses.
Damit Produkte den deutschen Zoll reibungslos passieren, müssen bestimmte Dokumente vollständig vorbereitet werden. Diese Dokumente sind sowohl für die Abgangsverfahren in der Türkei als auch für die Einfuhrprozesse in Deutschland erforderlich.
Die Handelsrechnung bildet die Grundlage der Zollverfahren und gibt Produkttyp, Menge, Stückpreis und Gesamtwert an. Die beigefügte Packliste zeigt die Anordnung und das Gewicht der Produkte pro Verpackung und erleichtert das Be- und Entladen.
Das Transportdokument, CMR, dient als schriftlicher Nachweis des Transportvertrags und enthält Angaben zu Absender, Empfänger und Frachtführer. Es muss an Grenzübergängen und beim Zielzoll vorgelegt werden.
Ein Ursprungszeugnis (EUR.1 oder ATR) bietet Steuervergünstigungen im Rahmen von Handelsabkommen, wobei das ATR-Dokument für Sendungen nach Deutschland häufig verwendet wird.
Für bestimmte Produktgruppen können technische Dokumente wie CE-Konformitätserklärungen, Gesundheitszertifikate oder Analysenberichte erforderlich sein. Die Konsistenz aller Dokumente ist entscheidend für eine schnelle und problemlose Zollabwicklung.
Für Sendungen zwischen der Türkei und Deutschland ist die Zollanmeldung das wichtigste Dokument, das die rechtliche Grundlage für Exportverfahren bildet. Dieses Dokument wird digital über die türkische Zollverwaltung vorbereitet und genehmigt. Der Vorbereitungsprozess beginnt mit der genauen Bestimmung der GTIP-Codes für die zu versendenden Produkte.
Die Anmeldung enthält die Steuernummer des Exporteurs, Empfängerdaten, Produktmenge, Stückpreis und Gesamtwert. Zudem werden Transportart, Abgangszoll, Zielland und Fahrzeugdaten umfassend angegeben.
Die Dokumenteneinreichung erfolgt über das computergestützte System (BİLGE) durch einen Zollberater. Die eingegebenen Informationen dürfen keine Unstimmigkeiten aufweisen, da falsche GTIP-Codes, unvollständige Wertangaben oder fehlerhafte Transportdaten Verzögerungen verursachen können.
Nach Genehmigung der Anmeldung beginnt der Ladevorgang. Kontrollen werden im Zollbereich durchgeführt, und die Versandgenehmigung wird erteilt. Die Angaben in der Anmeldung dienen sowohl beim Abgang als auch beim Einfuhrprozess in Deutschland als Referenz, was eine sorgfältige Vorbereitung und vollständige Einhaltung der Vorschriften erfordert.
Für Exporte nach Deutschland spielt der GTIP-Code (Zolltarif-Statistikposition) eine grundlegende Rolle bei der Produktklassifizierung. Dieser Code definiert die Identität und Steuerpflichten des Produkts im internationalen Handel.
Der GTIP-Code gewährleistet eine genaue Produktidentifikation sowohl beim Abgang in der Türkei als auch beim Eingang in Deutschland. Falsche oder fehlende Codes können zu Verzögerungen bei den Zollverfahren, zusätzlichen Steuern oder der Ablehnung der Sendung führen.
Die korrekte Codierung klärt die anwendbaren Zollgebühren, Mehrwertsteuersätze und Einfuhrbeschränkungen. Sie bestimmt auch die Berechtigung für bestimmte Waren im Rahmen von Handelsabkommen.
Länder wie Deutschland mit hohem Handelsvolumen verfügen über detaillierte Zollsysteme, die Produktinformationen genau prüfen. Daher muss der deklarierte GTIP-Code exakt mit den Beschreibungen in den Transportdokumenten übereinstimmen.
Für einen sicheren und schnellen Außenhandelsprozess reduziert die Inanspruchnahme von fachkundiger Unterstützung bei der GTIP-Code-Auswahl Risiken und sorgt für reibungslose Zollübergänge.
Der deutsche Zoll unterzieht bestimmte Produktgruppen auf Basis einer Risikoanalyse einer detaillierten Prüfung, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und die Verbrauchersicherheit zu gewährleisten.
Landwirtschafts- und Lebensmittelprodukte gehören zu den streng kontrollierten Gruppen. Tierische Lebensmittel, pflanzliche Produkte und biologisch gekennzeichnete Waren müssen mit Gesundheitszertifikaten vorgelegt werden, wobei unvollständige Dokumente Verzögerungen oder Ablehnungen riskieren.
Chemische Güter, Reinigungsprodukte und pharmazeutische Rohstoffe stehen ebenfalls auf der Kontrollliste und müssen hinsichtlich Inhalt, Verpackung und Kennzeichnung den EU-Vorschriften entsprechen.
Verbraucherprodukte wie Elektronik, Spielzeug und Textilien werden auf CE-Kennzeichnung, Sicherheitsstandards und technische Dokumentation gründlich geprüft.
Produkte mit unklarer Herkunft, unterbewertete Deklarationen oder Sendungen mit unvollständigen Dokumenten riskieren eine detaillierte Kontrolle. Vollständige und genaue Dokumente und Zertifikate sind für eine reibungslose Zollabfertigung unerlässlich.
Unternehmen, die Fracht nach Deutschland senden, müssen über eine im EU-Zollsystem registrierte EORI-Nummer verfügen. Die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification) ist ein eindeutiger Code, der Unternehmen bei Export- und Importtransaktionen identifiziert.
Wenn ein in der Türkei ansässiges Unternehmen im Namen eines deutschen Importeurs handelt, wird die EORI-Nummer des Empfängers verwendet, die es dem deutschen Unternehmen ermöglicht, Zollverfahren durchzuführen. Bei direkten Sendungen an ein deutsches Unternehmen muss deren gültige EORI-Nummer in die Dokumente aufgenommen werden.
In einigen Fällen können türkische Unternehmen, die über ein Lager oder einen Vertreter in Europa operieren, eine eigene EORI-Nummer beantragen, die in einem EU-Mitgliedstaat registriert sein muss.
Falsche oder ungültige EORI-Informationen können zu Zollverzögerungen oder Transaktionsabbrüchen führen. Daher muss die Richtigkeit der Nummer überprüft und vor dem Versand mit dem Empfänger abgeglichen werden. Aktuelle Systemeinträge sind für eine schnelle Zollabwicklung entscheidend.
Im Straßenverkehr zwischen der Türkei und Deutschland variieren die Zollbearbeitungszeiten je nach Vorbereitung und Auslastung. Bei vollständigen und korrekten Dokumenten werden die Abgangsverfahren in der Regel noch am selben Tag abgeschlossen.
Nach dem Laden in der Türkei werden Transportdokumente und die Anmeldung in das Zollsystem eingegeben. Beim Erreichen des Zollbereichs erfolgen Dokumentenprüfungen und bei Bedarf physische Kontrollen, die normalerweise innerhalb von 4 bis 12 Stunden abgeschlossen sind.
Die Auslastung an Grenztoren beeinflusst die Bearbeitungszeit direkt, insbesondere an europäischen Übergängen wie Kapıkule und Hamzabeyli, wo es in Spitzenzeiten zu Verzögerungen von 1–2 Tagen kommen kann.
In Deutschland hängen die Importverfahren von der Vorbereitung des Empfängers ab. Mit einer gültigen EORI, Zollvertretung und konformen Dokumenten kann die Bearbeitung innerhalb eines Werktags abgeschlossen sein.
Eine gründliche Dokumentenvorbereitung, Grenzplanung und effektive Kommunikation mit Vertretern optimiert die Transportzeit und gewährleistet pünktliche Lieferungen.
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